KFZ Teilkaskoversicherung & Vollkaskoversicherung

Als Kaskoversicherung wird die Versicherung bezeichnet, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Sie ist eine freiwillige Versicherung. Leistungen erfolgen bei Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeuges. Es gibt zwei Arten der Kasko: die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung.

Teilkasko-Versicherung
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Sie bietet neben der Kfz-Versicherung zusätzlichen Schutz. Brand, Diebstahl, Raub, höhere Gewalt (wie z.B. Sturm, Hagel, Gewitter), Wildschaden, Glasbruch sowie Schäden an Kabel und Marderbiss sind durch die Teilkasko versichert. In einigen Fällen hat man sogar Unfälle mit Tieren Pferde, Kühe, Schafe und Ziegen miteinkalkuliert. Erwähnenswert ist, dass bei dieser Versicherung ein Schadenfreiheitsrabatt (schadensfreie Jahre im Straßenverkehr des Versicherten) nicht berücksichtigt werden. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Fahrzeugtyp und dem Ort, an dem das Fahrzeug angemeldet wurde. Es besteht die Möglichkeit eine Selbstbeteilungsrate (d.h. für Bagatellschäden bis zu einem gewissen Betrag selbst aufzukommen) zu vereinen. Dadurch kann der Versicherungsbeitrag niedriger ausfallen.

Vollkasko-Versicherung
Die zweite Kaskoart ist die Vollkaskoversicherung, welche eine freiwillige Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht bildet. Auch hier werden nur Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt. Die Schäden, die eine Teilkasko berücksichtigt, werden ebenfalls von der Vollkasko eingeschlossen. Die Vollkasko kommt zusätzlich zu den Teilkaskoschäden für Vandalismus, böswillige Beschädigung des eigenen Fahrzeugs und Unfallschäden auf. Hierzu gehören selbstverschuldete Unfälle, Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Unfallverursachers, Ausschluss der Haftbarkeit (z.B. wenn Kinder Schadensverursacher sind). Die Beträge richten sich nach dem Schadenfreiheitsrabatt, die Selbstbeteiligungsrate und die Einstufung des Fahrzeuges. Es gibt allerdings auch einige Pflichten, denen der Versicherte nachkommen muss. Erwähnt seien neben Verhinderung des unberechtigten Kfz-Gebrauchs und Fahren ohne Fahrerlaubnis (dies führt zur Zahlungsverweigerung) auch die Pflicht bei einem Schaden die Versicherung zu informieren oder den Unfallhergang mit aufzuklären.



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