Autoversicherung

Zur Autoversicherung gehören unterschiedliche Versicherungen rund um den Pkw sowie die Versicherung von anderen motorisierten Fahrzeugen (Motoradroller, Motorrad). Kfz-Haftplicht, Kaskoversicherung, Schutzbrief, (Insassen)-Unfallversicherung sowie (Verkehrs)-Rechtschutzversicherung bilden Hauptbestandteile. Zu erwähnen ist, dass die Kfz-Haftpflicht in Deutschland wie sowohl auch in den meisten anderen Ländern eine Pflichtversicherung zum finanziellen Schutz von Geschädigten durch Unfälle ist. Die Kfz-Haftpflicht muss abgeschlossen sein, um ein Fahrzeug im Straßenverkehr fahren zu können. Die sogenannte Doppelkarte, heute Versicherungsbestätigung, gibt Nachweis darüber, dass ein Versicherungsschutz besteht.

Die Kfz-Haftpflicht deckt Schadensersatzansprüche, die z. B. durch einen Verkehrsunfall an Dritten entstehen ab, egal ob der Versicherte der Verursacher war oder verschuldensunabhängig an dessen Folgen leidet. Im Allgemeinen ist das Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz, bis auf die Höhe der Schadenssummen, in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Diese Versicherung deckt Personenschäden (Heilkosten, Invalidität), Sachschäden (Autoreparaturen, Objekten), Vermögensschäden und Schmerzensgeld ab.

Zur Kaskoversicherung ist zu erwähnen, dass diese Schäden am Fahrzeug des Versicherten abdeckt. Sie kann freiwillig im Rahmen einer Teil- oder Vollkasko abgeschlossen werden. Diese Versicherung haftet auch bei Zerstörung, Beschädigung oder Fahrzeugdiebstahl. Eine Teilkasko deckt Schäden wie Brand, Diebstahl, Raub, höhere Gewalt, Wild, Marderbiss ab. Wichtig ist hier, dass kein Schadenfreiheitsrabatt (Rabatte auf schadensfreie Jahre im Straßenverkehr) berücksichtigt wird. Die Höhe des Betrags ist abhängig von Fahrzeugtyp, Ort und Selbstbeteiligung. Die Vollkasko bildet eine Ergänzung zur Teilkasko und deckt Schäden am Fahrzeug ab. Schadenfreiheitrabatt wird bei der Beitragshöhe berücksichtigt. Zusätzlich sind Vandalismus, böswillige Beschädigung, selbstverschuldete Unfälle, Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners in der Versicherung enthalten.

Weiterhin kann der Autobesitzer einen Schutzbrief abschließen. Dieser bietet Versicherungsschutz bei Pannen, Unfall, Diebstahl. Der bekannteste Schutzbriefversicherer ist der ADAC. Inhalte des Schutzbriefes sind Pannenhilfe (Wiederfahrbarmachen am Pannenort), Abschleppen in die nächstgelegene Werkstatt, Fahrzeugbergung, ggf. Mietwagen oder andere Reisemöglichkeit, um in den Heimatort zurückzugelangen, Fahrzeugrücktransport, Ersatzteilversand, Ersatzfahrer, Unterstellen des Fahrzeugs, Hotelübernachtungen.

Eine Unfallversicherung zu besitzen ist ebenfalls vorteilhaft, da diese im Falle eine Unfalls verschiedene Leistungen erbringt, wie z.B. Heilbehandlung, Rehabilitation bzw. Barleistungen wie Ausgleich für den Lohnausfall, Rentenzahlungen.

Für den besonderen Notfall, falls es am Unfallort zu einem Rechtsstreit oder einer ungerechtfertigten Schuldzuweisung kommt, ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu empfehlen. Diese übernimmt die Auslagen wie Anwaltgebühren, Gerichtskosten, Kosten des Gegners. Hier ist jedoch zumeist eine Selbstbeteiligungsrate vereinbart.



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