Versicherungskennzeichen

Jedes Kraftfahrzeug ist versicherungspflichtig. Fahrzeuge mit weniger als 50 Kubikzentimeter Hubraum und unterhalb der festgesetzten Höchstgeschwindigkeit benötigen dazu ein Versicherungskennzeichen. Die Werte für die Höchstgeschwindigkeit unterscheiden sich je nach Bauart und Datum der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeuges.

Mofas Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
Leichtmofa, Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

Moped, Mokick und 50er Roller, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
(je nach erster Inbetriebnahme bis 50 km/h oder bis 60 km/h)

Krankenfahrstuhl mit Motor, Höchstgeschwindigkeit 15 km/h
(je nach erster Inbetriebnahme bis 25 km/h oder bis 30 km/h)

Dreiräder mit 50 ccm, bis 45 km/h

Diese Versicherung ist jedes Jahr neu abzuschließen, da die Versicherungskennzeichen jeweils zum 1. März neu ausgegeben werden, wobei die Farbe jährlich wechselt. Eine derartiges Versicherungskennzeichen, dass oft auch als Rollerversicherung, Mopedversicherung, Mofaschild oder Mopedschild bezeichnet wird, kann bei Versicherungsunternehmen direkt erworben werden. Hin und wieder geben auch Banken und Sparkassen die Versicherungskennzeichen aus. Der Versicherungsnehmer kann in der Regel zwischen einer Versicherung mit oder ohne Kasko inklusive Diebstahlversicherung wählen.


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