Mopedversicherung Rollerversicherung Versicherungskennzeichen

Eine Mopedversicherung ist für jeden Vorschrift, der in Deutschland ein Moped fahren möchte. Insbesondere handelt es sich dabei um die Haftpflichtversicherung, die zwingend vorgeschrieben ist. Die Leistungen und Kosten bei den verschiedenen Anbietern unterscheiden sich deutlich voneinander. Meistens richtet sich der Preis für die Versicherung nach der Höchstgeschwindigkeit und der KW-Zahl des Mopeds. Daneben ist auch das Alter des Antragstellers von Belang. Zwar ist bei allen Anbietern der gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Versicherungsschutz gleich, soweit er sich auf die Haftpflicht bezieht. Aber da die Kosten und Leistungen voneinander abweichen, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter. Im Internet gibt es viele Vergleichsrechner, so dass jeder die für sich günstigste Versicherung heraussuchen kann.

Es gibt unterschiedliche Versicherungsmöglichkeiten Auf jeden Fall sollte man am Anfang genau prüfen, um welchen Versicherungsumfang es sich jeweils handelt. So sind bei der Haftpflicht alle Schäden versichert, die bei Gebrauch des Mopeds entstehen können. Hierzu zählen beispielsweise Verletzungen von Personen, Beschädigungen anderer Sachen oder Vermögensschäden. Auch Teilkasko kann abgeschlossen werden. Dabei sollte man genau auf die jeweilige Beitragshöhe achten. Wichtig ist auch die Höhe einer Selbstbeteiligung, da hier große Unterschiede bestehen können. Typisch ist ein Selbstbehalt in Höhe von 150 Euro.

Außer der Haftpflichtversicherung bzw. der Kaskoversicherung werden noch andere, zusätzliche Versicherungen angeboten. Interessant ist noch die Diebstahlversicherung, da häufig Mopeds gestohlen werden. Bei Diebstahlversicherungen ist genau darauf zu achten, ob vielleicht bestimmte Schadensfälle ausgeschlossen werden. Strittige Punkte sind oft die Fahrzeugsicherung am Tag und bei Nacht.

Versicherungskennzeichen
Das Mopedschild muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die verschiedenen Farben zeigen, für welches Jahr es gültig ist. 2010 ist es grün, im Jahr 2011 schwarz, 2012 dann blau. Dieser Rhythmus wird alle drei Jahre fortgesetzt. Meist beginnt das Versicherungsjahr am 1. März. Das Versicherungskennzeichen wird automatisch nach einem Jahr ungültig.

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